Um von den Dienstleistungen des Reiseorganisators profitieren zu können, muss der Käufer die folgenden besonderen und allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt zur Kenntnis nehmen.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen beziehen sich auf den Verkauf von Direktflügen und Reisepaketen und die Vermietung von Hotelzimmern, die vom Reiseorganisator angeboten werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des mit GO VOLO abgeschlossenen Vertrages. Die Annahme der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen seitens des Käufers muss vor jeder Reservierung und/oder Bestellung von Leistungen, die vom Reiseorganisator angeboten werden, stattfinden.
Der Ablauf der Bestellung wird von den Geschäftsbedingungen geregelt, die an dem Tag an dem die Bestellung durchgeführt wird, gültig sind.
Auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit über einen Link mit dem Namen "Geschäftsbedingungen" zugegriffen werden, der sich auf jeder Seite der Webseite www.govolo.de, www.govolo.at, www.govolo.ch befindet.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 14.07.2009. Diese Fassung macht die Vorherige nichtig und ersetzt sie.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Definition
1.1 Der Reiseorganisator GOVOLO ist eine Marke der Gruppe GO VOYAGES
GOVOLO ist eine Marke der Gruppe GO VOYAGES.
GOVOLO ist eine Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form, mit einem Kapital von 11.500.000 €. Ihr Geschäftssitz befindet sich in 14 rue de Cléry, 75002 Paris, Frankreich, sie ist im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nr. 491 249 553 eingetragen und verfügt über eine Lizenz zur Ausübung einer reisekaufmännischen Tätigkeit (Nr. 075 07 0063).
GOVOLO hat mit dem Unternehmen GAN EUROCOURTAGE, 100 rue de Courcelles, 75858 Paris Cedex 17, Frankreich, einen Vertrag mit der Nr. 86.070.4414 abgeschlossen, der eine Berufshaftpflichtversicherung über einen Betrag von jährlich 5.000.000 € beinhaltet.
GOVOLO verfügt über eine finanzielle Garantie über einen Betrag von 5.182.960 €, die von dem französischen Berufsverband "Association Professionnelle de Solidarité" (APS), 15 avenue Carnot, 75017 Paris, Frankreich, zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Käufer: Bezeichnet eine Person, die eine vom Reiseorganisator angebotene Leistung reserviert, bestellt und/oder kauft, beispielsweise die Zustellung von Flugtickets, Unterkunftsdienstleistungen, die Zustellung von Reisepaketen/Pauschalreisen sowie jede andere Leistung.
1.3 Abschluss und Abänderung oder Annullierung einer Bestellung
Der Käufer kann auf der Webseite von GOVOLO die gewünschten Leistungen reservieren. GO VOLO sendet dem Käufer per E-Mail die Bestätigung der Bestellung zu, die die wichtigsten Informationen beinhaltet (die reservierte Leistung, der Preis, die Menge, die Reisedaten, die Namen der Leistungsnehmer, usw.). Sollte ein solches Dokument nicht versendet werden, wurde die Reservierung nicht registriert. Der Käufer muss sich von dem Erhalt der Bestätigungs-Mail überzeugen und infolgedessen regelmäßig sein E-Mail-Postfach kontrollieren. Jede Leichtsinnigkeit oder Fahrlässigkeit seitens des Käufers können GO VOLO nicht angerechnet werden
Diese E-Mail gilt nicht als definitive Bestätigung der Bestellung, sondern belegt, dass diese registriert wurde und bearbeitet wird.
Jede Anfrage auf eine Abänderung oder Annullierung Ihrer Bestellung muss GOVOLO unbedingt per E-Mail an eine der folgenden Adressen gesendet werden:
GOVOLO sendet dem Käufer per E-Mail die Bestätigung der Anfrage auf Abänderung oder Annullierung zu, die die wichtigsten Informationen beinhaltet (die reservierte Leistung, der Preis, die Menge, die Reisedaten, die Namen der Leistungsnehmer, usw.). Sollte ein solches Dokument nicht versendet werden, wurde die Reservierung nicht registriert. Der Käufer muss sich von dem Erhalt der Bestätigungs-Mail überzeugen und infolgedessen regelmäßig sein E-Mail-Postfach kontrollieren.
Im Falle einer Abänderung oder Annullierung, und nach Abrechnung der geschuldeten Beträge (siehe Artikel 12 Annullierungs- und Abänderungsgebühren) zahlt Ihnen GOVOLO in einem angemessenen Zeitraum alle zuvor ausgezahlten Beträge zurück.
Achtung: Manche Produkte oder Leistungen können weder abgeändert noch annulliert werden. Die Beträge, die Sie in solchen Fällen gezahlt haben, können nicht rückerstattet werden.
Es wird vereinbart, dass, sollte der Käufer uns nicht über einen offensichtlichen Fehler benachrichtigen, alle Angaben, die in dem Informationssystem von GOVOLO und/oder seinen Partnern gespeichert werden gültig und beweiskräftig für durchgeführte Bestellungen sind. Die von GOVOLO auf Datenträgern gespeicherten Informationen stellen Belege dar und werden in einem Streit- oder Zweifelsfall von GOVOLO als Beweismaterial behandelt und sind in diesem Sinne für beide Parteien gleichermaßen ebenso und mit der gleichen Beweiskraft zulässig, gültig und einsetzbar wie jedes Dokument, das handschriftlich erstellt, erhalten oder aufbewahrt wird.
Flugreservierungen müssen vom Ticketservice von GOVOLO akzeptiert werden, der in einer bestimmten Situation die Ausstellung des Tickets als technisch nicht durchführbar erachten kann. Bestimmte Fluggesellschaften (vor allem kleine Unternehmen die Inlandsflüge durchführen sowie bestimmte Billigfluganbieter) haben Verträge mit Luftfahrtsystemen abgeschlossen, die ihnen die Möglichkeit geben, Reservierungen zu akzeptieren, ohne in der Verantwortlichkeit zu stehen, die Ausstellung von Reisetickets in Frankreich möglich zu machen. In diesem Fall bemüht sich GOVOLO den Kunden in den 48 Stunden die der Registrierungsbestätigung folgen über diesen Umstand zu informieren und, nach Möglichkeit eine andere Lösung für den Lufttransport unter anderen Tarifbedingungen anzubieten.
Wenn zu dem Zeitpunkt der Ausstellung, der nach der Reservierung folgt, der Transportdienstleister die Ausstellung eines elektronischen Tickets verweigert und die Zustellung eines Reisetickets in Papierform nicht mehr möglich ist und kein anderes Angebot zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung steht, behält sich der Reiseorganisator das Recht vor, die durchgeführte Reservierung ohne Kosten zu annullieren.
Achtung: Im Rahmen des Kaufes von Flugtickets einer regulären Fluggesellschaft handelt der Reiseorganisator nur als Vermittler zwischen dem Transportdienstleister und dem Käufer. Das Transportunternehmen kann vom Organisator für bestimmte Flüge, bestimmte Daten oder um von bestimmten Tarifen profitieren zu können die Einhaltung besonderer Regeln für den Verkauf oder die Ausstellung verlangen, so wie die Ausstellung des Tickets innerhalb eines Maximalzeitraums nach der Reservierung, den Zugang zu bestimmten Tarifen, die Einwohnern bestimmter Länder vorbehalten sind. Wenn diese Regeln für den Verkauf oder die Ausstellung, die vom Transportunternehmen gegenüber dem Organisator verlangt werden, Ihre Anwendung für den Käufer finden, hat der Organisator das Recht die vorgenommene Reservierung ohne aufkommende Kosten zu annullieren.
1.4 Weitere Durchführung der Leistung
Das französische Verbraucherschutzgesetz fordert in Artikel L. 121-20-3, dass es dem Dienstleister obliegt, das Datum anzugeben, bis zu dem er die Durchführung seiner Leistung gewährleistet. In einem Vertrag, der den Verkauf einer Pauschalreise oder touristische Dienstleistungen ohne eine Pauschale zum Gegenstand hat, ist dieses Datum, bis zu dem die Leistung durchgeführt werden muss, das Datum der Abreise.
1.5 Reisepaket/Pauschalreise
Reisepakete/Pauschalreisen (im Sinne des Artikels 2 des französischen Gesetzes vom 13. Juli 1992, das sich auf die Organisation und den Verkauf von Urlaubsaufenthalten bezieht) sind der Verkauf einer Leistung, für einen umfassenden Preis, die 24 Stunden überschreitet oder eine Übernachtung beinhaltet und mindestens zwei der folgenden drei Elemente beinhaltet:
- eine Transportleistung oder die Vermietung eines Fahrzeugs,
- eine Unterkunftsdienstleistung
- eine touristische Dienstleistung, die nicht mit dem Transport oder der Unterkunft in Zusammenhang steht, aber einen bedeutenden Bestandteil des umfassenden Preises ausmacht.
2. Fähigkeit
Der Käufer bestätigt, dass er die Fähigkeit besitzt, als Vertragsteilnehmer der vorliegenden Geschäftsbedingungen agieren zu können, er muss also mindestens 18 Jahre alt sein und die rechtliche Fähigkeit besitzen, Verträge eingehen zu können und darf sich nicht unter Vormundschaft oder Pflegschaft befinden. Der Käufer garantiert, dass die von ihm oder von anderen Familienmitgliedern gelieferten Informationen wahrheitsgetreu und korrekt sind.
Warnhinweis: Erinnerung an die Bedingungen des Artikels 313-1 des neuen französischen Strafgesetzbuches:
" Unter Betrug versteht man die Täuschung einer natürlichen oder juristischen Person, sei es durch Vortäuschung eines falschen Namens oder einer falschen Eigenschaft oder durch den Missbrauch einer wirklichen Eigenschaft oder durch den Einsatz betrügerischer Machenschaften, um diese Person dazu zu bewegen, zu Ihrem eigenen Schaden oder zum Schaden eines Dritten Gelder, Werte oder irgendein anderes Gut auszuhändigen oder eine Dienstleistung durchzuführen oder in eine Handlung einzuwilligen, die mit einer Abschreibung oder Verpflichtung in Zusammenhang steht. Der Betrug kann mit fünf Jahren Gefängnis und einem Bußgeld von bis zu 375000€ bestraft werden. ".
3. Preis und Bezahlung
3.1 Preis
Alle angezeigten Preise sind Preise in Euro, inkl. allen Steuern und ohne eventuelle Verwaltungs-, Ausstellungs- und Lieferkosten. Entsprechend der Mehrwertsteuerregelung für Margen der Reisedienstleister, sind auf den Rechnungen, die vom Reiseorganisator ausgestellt werden die Mehrwertsteuern für die verkauften Leistungen nicht aufgeführt.
Achtung: Von den Behörden bestimmter Länder kann die Zahlung zusätzlicher lokaler Steuern verlangt werden. In diesem Fall sind die Steuern vom Käufer zu übernehmen und vor Ort mit der regionalen Währung zu bezahlen.
Die Preise werden auf Basis der unten aufgeführten Tarife und Wechselkurse erstellt und können Änderungen unterliegen. Die Preise müssen vor Ihrer Registrierung bestätigt werden.
3.2 Neubearbeitung der Preise
Die aufgeführten Preise treten zum Zeitpunkt der Reservierung in Kraft.
Für bereits registrierte Kunden von Reisepaketen/Pauschalreisen kann die Preiserhöhung innerhalb der letzten 30 Tage vor Abreise nicht mehr in Kraft treten.
Achtung: Im Falle einer Veränderung des Steuerbetrages, der Passagiergebühren und/oder Treibstoffzuschläge, die von den Behörden und/oder Fluggesellschaften angewendet werden, werden die anfallenden Kosten zu dem Datum des Inkrafttretens unverzüglich und vollständig auf den Gesamtpreis des Produktes abgewälzt, auch für Kunden, die bereits registriert sind und die entsprechende Leistung bereits bezahlt haben.
3.3 Zahlungsmodalitäten
Der Käufer hat verschiedene Möglichkeiten die Zahlung durchzuführen:
3.3.1. Per Bankkarte oder mit anderen Karten, die für eine solche Zahlung verwendet werden können:
Der Reiseorganisator akzeptiert für die Zahlung auf seiner Internetseite (sichere Seite) die folgenden Bankkarten oder anderen Karten, die für eine solche Zahlung verwendet werden können:
- Visa, Visa Premier, Visa Platinum, Visa Infinite, und Visa Electron;
- American Express, jedoch nur für Reisepakete;
- Eurocard/MasterCard;
Unter bestimmten Umständen, und um Betrugsversuchen vorzubeugen, kann der Reiseorganisator verlangen, dass für die Bezahlung der Bestellung eine Banküberweisung durchgeführt werden soll.
Achtung: Der Reiseorganisator beteiligt sich aktiv an Initiativen, die dem Betrug mittels Bankkarten entgegenwirken sollen. In diesem Zusammenhang kann der Reiseorganisator auf jegliche Art und Weise verlangen, dass der Käufer eine Kopie der Bankkarte anfertigt, die für die Zahlung der Bestellung verwendet wurde, sowie von dem Reisepass oder dem Personalausweis des Inhabers der Bankkarte und des Reisenden. Falls eine Antwort des Käufers ausbleiben sollte oder der Käufer nicht innerhalb des Zeitraums erreicht werden kann, der für diesen Vorgang nötig ist, so kann der Reiseorganisator die Bestellung nicht weiter bearbeiten und die Reservierung wird ohne zusätzliche Kosten annulliert.
Auf Basis des Artikels L.132.2 des französischen Finanzgesetzes (Code français Monétaire et Financier), ist die Verpflichtung die durch die Zahlung mit einer Bank-/Kreditkarte entsteht, unwiderruflich. Es kann kein Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt werden, außer im Falle des Verlustes, des Diebstahls oder des betrügerischen Gebrauchs der Karte. Bis auf diese vom Gesetzesgeber festgelegten Fälle, ist der Karteninhaber für den betrügerischen Gebrauch seiner Bankkarte verantwortlich. Das Widerspruchsrecht für eine Zahlung kann nicht dazu verwendet werden die Abwesenheit des gültigen Widerspruchsrechts, die für den Tourismusbereich zutrifft, zu ersetzen.
3.3.2. Per Banküberweisung (nur in Euro):
Der Reiseorganisator akzeptiert Banküberweisung in der Euro-Währung. Die Überweisung muss dabei unbedingt von der Bank, von der die Überweisung aus getätigt wurde, bestätigt werden. Diese Überweisungsbestätigung muss dem Rechnungsservice per Fax zukommen gelassen werden. Die entsprechenden Kontaktdaten werden während der Bestätigung der Bestellung übermittelt. Diese Überweisungsbestätigung muss den Namen, Vornamen und die Bestellnummer beinhalten. Sie muss vor dem muss vor dem Tag übermittelt werden, an dem die Reservierung endgültig abgeschlossen wird. Eine offizielle Genehmigung der Bank muss unbedingt übermittelt. Eine Überweisung über das Internet wird nicht akzeptiert.
Unter bestimmten Umständen, und um Betrugsversuchen vorzubeugen, kann der Reiseorganisator verlangen, dass für die Bezahlung der Bestellung eine Banküberweisung durchgeführt werden soll.
Achtung: Die im Zusammenhang mit der Überweisung gegebenenfalls anfallenden Gebühren sind vom Käufer zu übernehmen.
3.3.3. Mit Gutscheinen, die von Go Volo ausgestellt wurden
Der Käufer kann, nachdem er seine Bestellung online durchgeführt hat, die Reisegutscheine auf folgende Art benutzen:
Der Käufer führt eine Reservierung mit seiner Bankkarte durch. Sobald die Zahlung mit der Bankkarte durchgeführt wurde, sendet der Käufer vor dem Abreisedatum dem Reiseorganisator die Gutscheine per Einschreiben, wobei der Name, Vorname und die Bestellnummer aufgeführt sein müssen, an folgende Adresse: Go Voyages Département comptabilité client 14, rue de Cléry 75002 PARIS, Frankreich.
Der Käufer kann wählen, ob ein Teil oder der Gesamtbetrag der Bestellung mit den Gutscheinen gezahlt werden soll. Sobald der Reiseorganisator die Auszahlung der Gutscheine von den Partnerorganisationen erhält (nach einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Monat), erstattet er den Betrag der Gutscheine per Scheck oder Gutschreibung der für die Zahlung verwendeten Bankkarte zurück.
Für jede Zahlung mit Gutscheinen gilt, dass kein Rückgeld herausgegeben wird, sollte der Betrag der Gutschein den Betrag der Bestellung übersteigen. Im Falle einer Annullierung wird der Betrag der Reise und nicht der Betrag der Gutscheine rückerstattet.
3.4 Sicherung der Zahlungen und Initiativen gegen die betrügerische Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten
Die Bearbeitung der Informationen, die im Rahmen Ihrer Bestellung nötig sind, findet automatisiert statt. Das hierfür verantwortliche Unternehmen ist FIA-NET S.A. Diese automatisierte Bearbeitung der Daten soll zu einer Analyse der Transaktion führen und der betrügerischen Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten vorbeugen, dies gilt besonders für die Zahlung per Bankkarte.
Im Rahmen Ihrer Bestellung erhalten FIA-NET S.A. und Go Volo die von Ihnen angegebenen Daten und Informationen. Sollten bei Ihrer Bestellung bestimmte Daten nicht übermittelt werden, so kann Ihre Transaktion und deren Analyse nicht durchgeführt werden. Bestimmte Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung stehen und die den Persönlichkeitsbereich nicht betreffen (wie beispielsweise die IP-Adresse) können Gegenstand eines Transfers außerhalb der europäischen Union sein.
Je nach Ergebnis der Transaktionsanalyse, die von FIA-NET S.A übermittelt wird, behält sich der Reiseorganisator das Recht vor, die Zahlung per Bankkarte abzulehnen und andere Zahlungsmöglichkeiten vorzuschlagen, so wie sie in Artikel 3.3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Weiterhin kann der Reiseorganisator Kontakt mit dem Käufer aufnehmen, um diesen aufzufordern, weitere belegende Dokumente zu liefern. In diesem Zusammenhang führt der Reiseorganisator die endgültige Bearbeitung der Bestellung nach Erhalt dieser Dokumente durch.
Das Auftreten einer ausbleibenden Zahlung aufgrund eines betrügerischen Gebrauchs einer Bankkarte oder einer anderen Zahlungsmöglichkeit zieht die Registrierung der Kontaktdaten mit sich, die während Ihrer Bestellung registriert wurden, und die mit der ausbleibenden Zahlung in Verbindung stehen. Diese werden dann in einem von FIA-NET S.A erstellten Verzeichnis für ausbleibende Zahlungen registriert. Eine ungewöhnliche Erklärung oder eine Anomalie kann ebenfalls zu einer besonderen Bearbeitung führen.
In ihrem Beschluss Nr. 03-034 vom 19. Juni 2003 erlaubt die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) die Registrierung von Bankdaten durch ein Unternehmen im Rahmen des Fernverkaufs, um damit gegen den Zahlungsbetrug vorgehen zu können. Nach Artikel 5-e der Konvention Nr. 108 vom 28. Januar 1981 des Europarates beschränkt sich die Aufbewahrung dieser Informationen auf den Zeitrahmen, der nötig ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Entsprechend des französischen Datenschutzgesetzes (loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978 haben Sie jederzeit das Recht auf den Zugriff, die Berichtigung und den Widerspruch bezüglich Ihrer persönlichen Daten. Schreiben Sie zu diesem Zweck an: FIA-NET - Service Informatique et Libertés - Traitements n°773061 et n°1080905 - 15 Rue du Faubourg Montmartre, 75009 PARIS, Frankreich. Legen Sie bitte einen Identitätsbeleg bei.
3.5 Zahlungsbedingungen
Die Registrierung ist ab dem Zeitpunkt der Reservierung gültig. Es wird die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Reservierung verlangt. Die Reservierung wird erst bestätigt, wenn die Bezahlung von dem Kunden durchgeführt wurde
Jede Banküberweisung, die außerhalb Frankreichs durchgeführt wird, muss in Euro vorgenommen werden. Überweisungen aus anderen Ländern nach Frankreich können gebührenpflichtig sein. Diese Kosten sind vom Käufer zu übernehmen.
Sollte eine vollständige Zahlung ausbleiben, hat der Reiseorganisator das Recht, die Reservierung als annulliert zu betrachten. Vor dem Erhalt der vollständigen Zahlung muss der Reiseorganisator kein Ticket ausstellen. Weiterhin ist der Käufer in allen Fällen für die Bezahlung aller vereinbarten Beträge für die bestellten Produkte oder Dienstleistungen verantwortlich.
Schuld tilgend können in diesem Fall nicht sein: die Aushändigung einer Bankkartennummer, solange das Einverständnis der Bank nicht erhalten wurde sowie eine Überweisung, solange die Bestätigung der Bank nicht erhalten wurde.
Gleichzeitig gilt eine Zahlung des Käufers gegenüber einer Reiseagentur für eine Leistung, die vom Reiseorganisator erbracht wurde, nicht als Schuld tilgend, solange der Reiseorganisator nicht die vollständige Zahlung der bestellten Leistung von der genannten Reiseagentur erhalten hat. Sollte die Zahlung seitens der vermittelnden Reiseagentur innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausbleiben, so hat der Reiseorganisator das Recht, die Reservierung zu annullieren, die von der Reiseagentur für den Käufer durchgeführt wurde. Vor dem Erhalt der vollständigen Zahlung muss der Reiseorganisator kein Ticket ausstellen.
Das Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen seitens des Käufers wird von dem Reiseorganisator wie eine Annullierung seitens des Käufers behandelt. Sollte die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, unregelmäßig oder unvollständig sein oder gar nicht eingehen, so wird der Verkauf der reservierten Leistungen annulliert und die entstehenden Kosten sind vom Käufer zu übernehmen.
Achtung: Um Betrugsversuchen mittels Bankkarten vorzubeugen, behält sich GOVOLO das Recht vor, zufällige Überprüfungen durchzuführen und den Benutzer dazu aufzufordern, einen Beleg für seine Adresse, eine beidseitige Kopie der Bankkarte, die für die Zahlung verwendet wurde sowie eine Kopie des Personalausweises des Inhabers der Bankkarte und des Reisenden zu faxen oder per Post zu senden, bevor die Ausstellung des Tickets erfolgt.
4. Formalitäten
Die von GOVOLO übermittelten Informationen können sich ändern, selbst nach der Registrierung. Es ist die Aufgabe des Benutzers sich bei den entsprechenden Behörden über die verschiedenen, zur Durchführung der Reise nötigen, Formalitäten zu informieren. Falls dem Benutzer das Check-In oder die Einreise in das Transit- oder Zielland verweigert wird, weil er die geforderten polizeilichen Formalitäten nicht erfüllt, so kann GOVOLO in keinem Fall dafür verantwortlich gemacht werden. Der Benutzer muss eventuelle Sanktionen und/oder Bußgelder so wie die daraus resultierenden Konsequenzen, die aufgrund einer Unachtsamkeit gegenüber den polizeilichen, Gesundheits- oder Zollvorschriften entsehen, alleine übernehmen. Der Dienstleister kann nicht verantwortlich gemacht werden und muss weder die Tickets noch irgendwelche Gebühren oder Kosten zurückerstatten.
Achtung: Die Bestimmungen bestimmter Länder verlangen, dass der Reisepass noch 6 Monate nach Rückkehr gültig sein muss. Die Bestimmungen mancher Länder verlangen, dass Kinder einen eigenen Reisepass mit sich führen müssen, auch wenn sie im Reisepass der Eltern eingeschrieben sind und mit diesen reisen.
FÜR ALLE EUROPÄISCHEN STAATSBÜRGER
GOVOLO informiert den Käufer über Polizei-, Gesundheits- und Zollformalitäten, die für erwachsene Personen mit einer europäischen Staatsbürgerschaft gelten, um in das Zielland oder das Transitland einreisen zu können. Der Käufer muss bei den entsprechenden Behörden überprüfen, ob diese Informationen seiner eigenen Situation entsprechen. Es gilt besonders für Minderjährige, auch mit deutscher Staatsbürgerschaft, die entsprechenden Formalitäten zu überprüfen.
GO VOLO empfiehlt zukünftigen Reisenden sich auf folgenden Seiten zu informieren: diplomatie.gouv.fr, action-visas.com und Travelsante.com
Minderjährige französische Staatsbürger, die alleine ins Ausland oder die französischen Überseedepartements reisen, müssen unbedingt einen Lichtbildausweis mit sich führen und eine Ausreisegenehmigung, die von ihrem Einwohneramt ausgestellt wurde. Einige Länder, wie die USA, fordern, dass jeder Reisende einen eigenen Reisepass mit sich führen muss.
Einige Länder, wie die USA, fordern, dass jeder Reisende einen eigenen Reisepass mit sich führen muss.
FÜR STAATSBÜRGER ANDERER LÄNDER
Staatsbürger anderer Länder müssen sich vor Ihrer Registrierung bei den zuständigen Behörden des Ziellandes oder der Zielländer informieren sowie bei denen des Transitlandes oder der Transitländer und müssen Ihre Nationalität als Kommentar während der Reservierungen angeben.
5. Nur Lufttransport
5.1 Verantwortlichkeiten für reguläre Flüge und Charterflüge (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Im Rahmen des Kaufes von Flugtickets handelt der Reiseorganisator nur als Vermittler zwischen dem Transportdienstleister und dem Käufer. Der Reiseorganisator handelt als Stellvertreter für den Käufer, für dessen Namen und in dessen Auftrag er den Vertrag für den Flugtransport abschließt. Der Vertrag für den Flugtransport wird durch die Zustellung der Flugtickets abgeschlossen, entsprechend Artikel L.322-1 des französischen Zivilluftfahrtgesetzes (Code de l'aviation civile).
Das Transportunternehmen kann vom Organisator für bestimmte Flüge, bestimmte Daten oder um von bestimmten Tarifen profitieren zu können die Einhaltung besonderer Regeln für den Verkauf oder die Ausstellung verlangen, so wie: Die Ausstellung des Tickets innerhalb eines Maximalzeitraums nach der Reservierung, das Alter, den Wohnort, die familiäre Situation der Reisenden. Wenn diese Regeln für den Verkauf oder die Ausstellung, die vom Transportunternehmen gegenüber dem Organisator verlangt werden, Ihre Anwendung für den Käufer finden, hat der Organisator das Recht die vorgenommene Reservierung ohne aufkommende Kosten zu annullieren. Die Bestätigungsmail gilt nicht als definitive Bestätigung der Bestellung, sondern belegt, dass diese registriert wurde und bearbeitet wird. Nur die Ausstellung der Tickets durch den Reiseorganisator, auf Basis der Informationen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, dient als Bestätigung der Bestellung.
Die Verantwortlichkeit des Reiseorganisators bezüglich der Zustellung im Rahmen von Direktflügen unterliegt dem Artikel L.211-18 des französischen Tourismusgesetzes. Die Verantwortlichkeit des Reiseorganisators kann nicht diejenige der Transportunternehmen ersetzen, die den Transport oder den Transfer der Reisenden und Gepäckstücke durchführen. In keinem Fall kann der Reiseorganisator für Vorkommnisse verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von höherer Gewalt entstehen oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei, bei der Lieferung der vorgesehenen Leistungen, oder für Vorkommnisse, die aufgrund von Handlungen des Käufers entstehen.
Der Reiseorganisator kann nicht verantwortlich gemacht werden für Abänderungen der Flugzeiten, Verspätungen, Annullierungen und andere zufällige Vorkommnisse, sowie solche die einer höheren Gewalt (Streiks, Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, Attentate, technische Störungen, usw.) oder den Handlungen einer dritten Partei oder des Käufers geschuldet sind (Einfinden nach dem Zeitpunkt der Flughafeneinberufung am Flughafen, Verweigerung des Check-ins aufgrund fehlender Polizei-, Gesundheits- oder Zollformalitäten, Nichteinfinden beim Check-In, …).
Die eventuellen Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, früherer oder späterer Flug usw.), die aufgrund von solchen unvorhersehbaren Vorkommnissen entsehen können sind vom Käufer zu übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften sowie deren Vertretern, Mitarbeitern oder Angestellten sich im Schadensfall in allen Fällen nur auf den Lufttransport von Passagieren und deren Gepäckstücken begrenzen, so wie dies auf dem Flugticket erläutert ist, das den einzigen Vertrag zwischen Fluggesellschaft und Passagier darstellt.
5.2 Flugtickets
Die Flugtickets werden nach der vollständigen Bezahlung der Reservierung ausgestellt.
Seit dem 1. Juni 2008 hat die internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA) neue Regelungen für die Ausgabe von Flugtickets eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Reisebüros und Fluggesellschaften nur noch elektronische Tickets ausstellen (elektronisches Ticket oder "E-Ticket").
Trotz der Anzeige, dass ein Flug verfügbar ist, kann es sein, dass der Reiseorganisator die Reservierung nicht durchführen kann. Es kann sich nämlich aus technischen Problemen bei den Systemen der Fluggesellschaften oder aufgrund bestimmter Situationen (für Kinder unter 2 Jahren, Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften, Gruppen, die Unvereinbarkeit bestimmter Fluggesellschaften usw.) als unmöglich erweisen, ein Ticket elektronisch ausstellen zu können. Diese Situation steht außerhalb der Handlungsmöglichkeit des Reiseorganisators und dieser kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Der Reiseorganisator bemüht sich innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung dem Käufer eine alternative Reisemöglichkeit anbieten zu können. Dies kann zu 25 Euro Bearbeitungskosten pro Passagier führen sowie zu einem Preisunterschied und/oder zusätzlichen Kosten, die vom Käufer zu übernehmen sind.
Es kann ebenfalls passieren, dass GO VOLO zusätzliche Kosten in Höhe von 40 Euro für die Versendung der Flugtickets berechnen muss (z. B.: Versendung mit Chronopost ins Ausland). Diese zusätzlichen Kosten sind vom Käufer zu übernehmen.
Wenn keine alternative Lösung vorliegen sollte, der Preisunterschied abgelehnt werden sollte oder eine Ausstellung nicht möglich ist, so wird der Reiseorganisator dazu gezwungen sein, die kostenfreie Annullierung der Reservierung und die entsprechende Rückerstattung durchzuführen.
Die Flugtickets müssen der Fluggesellschaft unbedingt während des Check-ins vorgelegt werden.
Die Flugtickets müssen der Fluggesellschaft unbedingt während des Check-ins vorgelegt werden.
Der Reiseorganisator kann nicht für eventuelle Lieferungsprobleme dieser Leistungen verantwortlich gemacht werden.
5.3 Besondere Reservierungsbedingungen für sogenannte Billigflüge
5.3.1 Bestimmung der Begriffe Billigflug und Billigflugunternehmen
Eine Fluggesellschaft, die günstige Tarife anbietet. Häufig wird auch der englische Begriff "low cost" zur Beschreibung dieser Unternehmen verwendet. Die Unternehmen bieten Kurz- oder Mittelstreckenflüge zu niedrigen Preisen an. Der Service kann jedoch nicht an den klassischer oder Charterflugunternehmen heranreichen.
Für sogenannte Billigflüge wird nur eine einzige Reservierungsklasse angeboten. Die sogenannten Billigflugunternehmen verwenden häufig zweitrangige Terminals und/oder Flughäfen (Beispiel für den Großraum Paris: Beauvais). Die Serviceleistungen an Bord sind auf ein Minimum reduziert und können häufig auf Wunsch und durch Zahlung zusätzlicher Kosten durch den Reisenden erstanden werden. Der Flugpreis beinhaltet weder ein Essensangebot noch die Ausgabe kleiner Snacks. Die Sitzplätze können nicht im Vorfeld zugeteilt werden. Normalerweise akzeptieren sogenannte Billigflugunternehmen nicht den Transport von Haustieren. Die von den sogenannten Billigflugunternehmen veröffentlichen Preise können nicht von alleinreisenden Personen unter 14 Jahren in Anspruch genommen werden.
5.3.2 Auftragserteilung des Käufers und Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Käufer erteilt im Rahmen der vorliegenden Bedingungen dem Reiseorganisator den Auftrag, in seinem Namen zu handeln, um die Reservierung seines Fluges bei dem sogenannten Billigflugunternehmen durchführen zu können. Der Vertrag für den Flugtransport wird direkt zwischen dem Käufer und dem sogenannten Billigflugunternehmen abgeschlossen. Für den Zahlungsvorgang gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GO Voyages. Für die Ausführung des Flugtransports gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des sogenannten Billigflugunternehmens.
5.3.3 Reservierung sogenannter Billigflüge
Die sogenannten Billigflugunternehmen werden während der Reservierung klar von anderen Flugunternehmen unterschieden. Die Reservierung findet direkt zwischen dem Käufer und dem sogenannten Billigflugunternehmen statt. Die Reisetickets des sogenannten Billigflugunternehmens werden nicht vom Reiseorganisator, sondern direkt von dem sogenannten Billigflugunternehmen ausgestellt, das die alleinige Verantwortung für die angebotenen Leistungen und zugesendeten Informationen übernimmt. Der Käufer muss die Exaktheit der Informationen, die während des Reservierungsprozesses übermittelt werden, überprüfen.
Nachdem die Reservierung abgeschlossen und bestätigt wurde, erhält der Käufer mindestens die folgenden E-Mails:
- Eine E-Mail von dem sogenannten Billigflugunternehmen, die das elektronische Flugticket beinhaltet. Dieses Ticket ist notwendig, um die reservierte Reise antreten zu können. Außerdem enthält die E-Mail einen Flugplan, eine Bestätigung der Flugzeiten und die Kontaktdaten des Flugunternehmens.
- Zwei E-Mails von dem Reiseorganisator: eine, die die Reservierungsanfrage zusammenfasst (einschließlich der Reservierungsnummer des Reiseorganisators, dem Reiseplan usw.) und eine Weitere, die die Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte bestätigt.
Achtung: es ist möglich, dass die von dem Flugunternehmen gesendete E-Mail in englischer Sprache abgefasst ist.
5.3.4 Fakturierung und Zahlungsmodalitäten
Die Reservierung eines Fluges über ein sogenanntes Billigflugunternehmen hat zwei Abbuchungen von der verwendeten Kreditkarte zur Folge:
o Der Preis des Tickets, inklusive aller Steuern (Abbuchung durch die Fluggesellschaft)
o Sowie die Reservierungsgebühren und die Gebühren für eine eventuell abgeschlossene Versicherung (Abbuchung durch unsere Reiseagentur). Der Gesamtbetrag entspricht der Summe, die während Ihrer Reservierung angezeigt wurde, und die sich in der E-Mail befindet, die Ihre Reservierungsanfrage zusammenfasst.
Im Rahmen Ihrer Tarifpolitik berechnen sogenannte Billigflugunternehmen zusätzliche Gebühren für die Abrechnung über eine Kreditkarte, die Gepäckverarbeitung, usw. Diese Gebühren befinden sich bereits in dem Ticketpreis, der Ihnen während der Transaktion auf unserer Seite angezeigt wird, und sind nicht rückerstattbar.
Achtung: Möglicherweise stellen manche Fluggesellschaften eine andere Währung als den Euro in Rechnung. In diesem Fall ist der Betrag, der auf dem Kontoauszug des Käufers zu sehen ist, ein anderer, als der in Rechnung gestellte Betrag (aufgrund der entsprechenden Währung). Der Betrag kann aufgrund der Wechselkursgebühren Schwankungen unterliegen. Die dabei entstehende Differenz kann nicht rückerstattet werden. Weiterhin kann es passieren, dass die Bank des Käufers diesem Transaktionskosten für eine Abbuchung in einer Fremdwährung in Rechnung stellt. Diese Kosten sind vom Käufer zu übernehmen.
Die Annullierungs- oder Abänderungsbedingungen der sogenannten Billigflüge basieren auf den Bedingungen des Flugunternehmens. Für jede Änderung oder Annullierung ist es unumgänglich, dass der Käufer direkt mit dem Flugunternehmen Kontakt aufnimmt, unter Angabe der Reservierungsnummern, die sich in der E-Mail befinden, die von dem Flugunternehmen gesendet wurde.
Der Reiseorganisator kann keine Änderungen oder Rückerstattungen von Reservierungen bei sogenannten Billigflugunternehmen vornehmen.
Für eine Annullierung oder Flugzeitänderung seitens des sogenannten Billigflugunternehmens übernimmt Letzteres die volle Verantwortung.
Im Falle einer Annullierung des Käufers oder falls dieser nicht erscheinen sollte, betragen die Annullierungskosten normalerweise 100 % des Reservierungsbetrages.
Für jede besondere Anfrage (Altersgrenze für alleinreisende Kinder, Größe und Gewicht der Gepäckstücke, Transport von Haustieren usw.) muss sich der Käufer direkt mit dem sogenannten Billigflugunternehmen in Verbindung setzen oder sich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens informieren.
5.3.6 Persönliche Daten
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich und bewusst damit einverstanden, dass die von ihm erhaltenen Daten an die Fluggesellschaft weitergegeben werden, damit die Transaktion erfolgreich durchgeführt werden kann. Diese Genehmigung bezüglich der Datenübertragung kommt vor jeder definitiven Reservierungsbestätigung zustande. Der Ablauf dieser Datenübertragung entspricht den Vorschriften des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978.
5.4 Schwangere Frauen - gilt für alle Flüge
Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaften das Check-In für schwangere Frauen verweigern, wenn sie aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes der Frau davon ausgehen, dass eine Geburt während des Flugtransportes möglich sein kann. Es liegt am Käufer, sich im Vorfeld bei der Fluggesellschaft zu informieren. Der Reiseorganisator kann für eine solche Entscheidung nicht verantwortlich gemacht werden.
5.5 Kleinkinder und Kinder - gilt für alle Flüge
Es stehen keine Sitze für Kleinkinder (weniger als 2 Jahre) im Flugzeug zur Verfügung (deswegen ist nur ein Kleinkind pro erwachsenen Reisenden erlaubt). Der Ticketpreis für Kleinkinder beläuft sich normalerweise auf 10% des Tarifes eines Erwachsenen. Auf bestimmten Flügen gibt es für Kinder (2 bis 11 Jahre) Preisnachlässe bis zu 50% und die Verfügbarkeit dieser Plätze kann begrenzt sein.
Alleinreisende Kinder, auch UM genannt (unaccompanied minor), profitieren nicht immer von diesen günstigen Preisen. Alleinreisende Kinder unter 15 Jahren, die nicht mit diesem Status reisen, werden abgelehnt.
Kleinkinder und Kinder werden als solche betrachtet, wenn sie vor der Verwendung des Tickets für den Rückflug nicht die Altersgrenze von 2/12 Jahren erreicht haben.
5.6 Weiteres - gilt für alle Flüge
Um die Reise zu erleichtern und die Anwendung spezieller Regeln seitens der Fluggesellschaften für die Hilfeleistung für Personen zu überprüfen, muss der Käufer dem Reiseorganisator unbedingt den eventuellen Bedarf auf Hilfeleistungen mitteilen (körperliche oder geistige Behinderung, hohes Alter, Krankheit, einschränkende Korpulenz, …). Der Käufer muss zu diesem Zweck die Rubrik "Besondere Anmerkungen oder Anfragen" bei Schritt 5 der Bestellung ausfüllen.
5.7 Gepäckstücke - gilt für alle Flüge
Artikel die von der IATA als gefährlich eingestuft werden, insbesondere explosive, entflammbare, ätzende, oxidierende, reizende, giftige oder radioaktive Stoffe sowie komprimiertes Gas und in den Staaten verbotene Objekte dürfen nicht mitgeführt werden.
Der Reiseorganisator bittet den Käufer darum, die Webseite der Zivilen Luftfahrtbehörde (Direction générale de l'Aviation civile (DGAC)) zu besuchen und die Dokumente herunterzuladen, die über die Begrenzung der Mitführungen von Flüssigkeiten im Handgepäck Auskunft geben. http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
Jede Fluggesellschaft hat andere Regelungen, was die Artikel betrifft, die nicht im Gepäck mitgeführt werden dürfen. Der Käufer sollte daher die Vertragsbedingungen aufmerksam durchlesen, die sich auf der Rückseite des Flugtickets befinden.
Der Reiseorganisator kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, bestimmte Gepäckstücke zu befördern. Falls die Beförderung eines Gepäckstückes seitens der Fluggesellschaft verweigert wird, übernimmt der Reiseorganisator keinesfalls daraus entstehende Kosten.
Handgepäck: Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften. Meist ist nur ein Handgepäckstück pro Passagier erlaubt, dessen Gesamtgröße (Umfang) 115 cm nicht überschreiten darf und das maximal 5 Kg wiegen darf. Dieses Gewicht und diese Größenangabe können je nach Maschinentyp verändert werden. In jedem Fall ist der Käufer während der gesamten Reise für das Handgepäck verantwortlich.
Gepäck: Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften, dies gilt besonders für die sogenannten Billigflugunternehmen. Meist wird bei Charterflügen und Billigflüge eine Gewichtsobergrenze von 15 Kg pro Passagier gestattet und bei regulären Flügen eine Grenze von 20 Kg (Economy Class). Falls diese Begrenzungen überschritten werden und dies erlaubt wird, muss der Reisende der Fluggesellschaft am Flughafen einen Aufschlag zahlen. Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen möchten, um mehr über deren Verordnungen bezüglich einer Überschreitung der Gewichtsobergrenze für Gepäckstücke zu erfahren.
Sollte ein Gepäckstück bei Flugankunft (Hin- oder Rückflug) verloren gegangen oder gestohlen worden sein, muss der Reisende die Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen davon in Kenntnis setzen.
Der Reiseorganisator kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Beförderung eines Objektes verweigert oder dieses konfisziert wird, weil es von der Fluggesellschaft oder einer Flughafenbehörde als gefährlich eingestuft wird. Der Reisende muss sich selbst im Vorfeld darüber informieren, welche Objekte im Hand- oder Reisegepäck nicht mitgeführt werden dürfen.
5.8 Überreservierung - gilt für alle Flüge
Es kommt vor, dass sich Reisende, die einen Flug gebucht haben, nicht beim Check-In einfinden. Um dieses Problem, auch "No-Shows" genannt, zu beheben führen die Fluggesellschaften eine Überreservierung oder ein "Surbooking" durch. Es kann also vorkommen, dass die Anzahl der vorhandenen Sitzplätze im Flugzeug nicht ausreichend für alle eincheckenden Reisenden ist.
In diesem Fall können einige Passagiere den vorgesehenen Flug nicht antreten. Eine bestätigte Reservierung ist keine absolute Garantie einen Sitzplatz zu erhalten, doch muss die Fluggesellschaft dem Kunden, der unter diesem Umstand zu leiden hat, einen Ersatz anbieten. Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen möchten, um mehr über deren Umgang mit Überreservierungen zu erfahren und lesen Sie sich sorgfältig die Reisevertragsbedingungen auf der Rückseite des Tickets durch.
Der Reiseorganisator kann für eine solche Überreservierung nicht verantwortlich gemacht werden. Falls die Beförderung eines Passagieres seitens der Fluggesellschaft verweigert wird, übernimmt der Reiseorganisator keinesfalls daraus entstehende Kosten.
ISollte eine Person mehrere Reservierungen für ein und denselben Flug durchführen (dies wird "Dupe" genannt), behalten sich manche Fluggesellschaften das Recht vor, die Plätze ohne vorherige Ankündigung zu annullieren.
5.9 Nicht-Erscheinen bei Abflug für reguläre Flüge und Charterflüge (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Im Falle eines Nicht-Erscheinens bei Abflug (No-Show), behält sich der Reiseorganisator und/oder die Fluggesellschaft das Recht vor, alle weiteren Leistungen, so wie das Rückflugticket, zu annullieren, außer wenn dem Reiseorganisator bis spätestens 1 Stunde nach Start des Hinfluges eine Bestätigung zukommen gelassen wird. Außerdem muss die Fluggesellschaft diesen Umstand akzeptieren.
Jede verkürzte oder unterbrochene Reise sowie jede nicht in Anspruch genommene Leistung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung, vor allem was die Plätze für den Hin- und Rückflug betreffen. Wenn der Käufer wahlweise eine Versicherung für die Unterbrechung des Aufenthaltes abschließt, so muss er darauf achten, dass diese Unterbrechung den Annullierungsbedingungen des Versicherungsvertrages entspricht.
Alle Abrisscoupons des Flugtickets müssen in der entsprechenden Reihenfolge verwendet werden. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, den Tarif zu ändern oder die Plätze zu annullieren. Diese Bedingungen beziehen sich auch auf Tickets, die eine Zugreise für die Zurücklegung einer Teilstrecke beinhalten. Bestimmte Fluggesellschaften zahlen die Steuern von teilweise verwendeten Flugtickets nicht zurück.
5.10 Leistungen vor Ort - gilt für alle Flüge
Bei bestimmten Fluggesellschaften, bestimmten Reisezielen, und bestimmten Tarifen ist der Kauf von Leistungen auf der Erde notwendig. Falls die Beförderung eines Reisenden seitens der Fluggesellschaft aufgrund einer Nicht-Beachtung dieser Vorschrift verweigert wird, übernimmt der Reiseorganisator keinesfalls daraus entstehende Kosten und führt keine Rückerstattung durch.
5.11 Tier bei regulären Flüge oder Charterflügen (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Jede Fluggesellschaft hat eigene Verordnungen bezüglich des Transports von Tieren. Normalerweise sind diese bei Charterflügen nicht erlaubt. Wenn die Fluggesellschaft im Vorfeld Ihr Einverständnis gibt und die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden, können Haustiere, je nach Größe, im Gepäckraum oder im Fluggastbereich bestimmter regulärer Flüge akzeptiert werden. Die Anfrage muss direkt bei der Fluggesellschaft eingereicht werden, mit der der Käufer reisen möchte.
5.12 Spezielles Essen - gilt für alle Flüge
Bei Charterflügen und sogenannten Billigflügen wird dies normalerweise nicht angeboten. Der Reiseorganisator empfiehlt dem Käufer, sich bei regulären Flügen direkt bei der Fluggesellschaft zu informieren, mit der der Käufer reisen möchte.
5.13 Check-In - gilt für alle Flüge
Wenn nicht anders angegeben, müssen sich die Reisenden 3 Stunden vor Abflug eines Charterfluges und eines Billigfluges am Flughafenschalter einfinden und 2 Stunden vor Abflug eines regulären Fluges. Es ist Ihre Aufgabe sich über die genauen Check-In-Zeiten zu informieren.
Diese Zeiträume können für Personen, die eine Hilfeleistung benötigen anders sein (siehe unten). Der Reiseorganisator kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden und übernimmt keinerlei entstehende Kosten, wenn dem Reisenden das Check-In verweigert wird, weil er sich zu spät am Check-In-Schalter einfindet.
Der Reisende wird dann als "No-Show" behandelt und kann keine Rückerstattung des nicht verwendeten Tickets verlangen. Der Platz kann dann von einem anderen Reisenden verwendet werden.
Achtung: Behinderte Personen, nicht begleitete Kinder, Reisende mit Gepäckstücken, die die/das vorgeschriebene Größe/Gewicht überschreiten, oder mit Haustieren, die im Laderaum reisen sollen, müssen die Fluggesellschaft im Vorfeld kontaktieren, um die dafür speziellen Check-In-Zeiten zu überprüfen.
5.14 Identität des Transportunternehmens - gilt für alle Flüge
Entsprechend den Artikeln R-211-15 und Folgenden des französischen Tourismusgesetzes wird der Käufer über die Identität des/der vertraglichen oder tatsächlichen Transportunternehmen(s), der/die den gekauften Flug durchführt/durchführen informiert. Der Reiseorganisator informiert den Käufer über die Identität des Flugunternehmens, das den/die Flug/Flüge durchführt. Im Falle einer Änderung des Transportunternehmens wird der Käufer von dem vertraglich gebundenen Transportunternehmen oder von dem Reiseorganisator auf angemessene Weise darüber informiert, und zwar sobald die Kenntnis darüber vorliegt und spätestens während des Check-ins der entsprechenden Flüge.
In Anwendung des Artikels 9 der europäischen Verordnung 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 ist es den folgenden Fluggesellschaften (siehe Link) untersagt, Ihren Betrieb auf europäischem Territorium durchzuführen: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
5.15 Flugzeiten und Maschinentypen - gilt für alle Flüge
Die Uhrzeiten, der Maschinentyp und das Routing werden unverbindlich angegeben. Ein direkter Flug kann eine technische Zwischenlandung ohne Umstieg beinhalten. Das Transportunternehmen oder der Reiseorganisator behält sich das Recht vor, Teile oder die Gesamtheit dieser Angaben, selbst nach einer Bestätigung, zu verändern. Der Reiseorganisator behält sich das Recht vor, Passagiere in einer Zeitspanne von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Abänderung auf andere Flüge zu verlegen.
5.16 Verbingungen mit Zwischenlandung und Umstieg - gilt für alle Flüge
Entsprechend internationaler Vereinbarungen, kann ein erfolgreicher Umstieg bei einer Zwischenlandung nicht garantiert werden. Wir raten Ihnen daher, keine wichtigen Termine am Tag der Hin- oder Rückreise oder am darauffolgenden Tag zu planen.
5.17 Bestätigung des Rückfluges - gilt für alle Flüge
Bei Charterflügen muss der Käufer unbedingt seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug bei den lokalen Mitarbeitern des Reiseorganisators bestätigen, dessen Kontaktdaten sich auf dem Reiseticket befinden.
Bei regulären Flügen muss der Käufer unbedingt seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft bestätigen.
5.18 Verlust oder Diebstahl des Tickets - gilt für alle Flüge
Im Falle des Verlustes oder Diebstahls des Tickets während der Reise muss der Käufer eine spezielle Erklärung bei der Polizei und der Fluggesellschaft abgeben, und auf eigene Kosten seinen Rückflug organisieren, indem er bei der ausstellenden Fluggesellschaft ein neues Ticket kauft. Alle aufgrund eines Verlustes oder Diebstahls auftretenden Folgen sind von Ihnen zu übernehmen. Eine eventuelle Rückerstattung kann gegenüber der Fluggesellschaft angefragt werden, wobei die Originalbelege eingereicht werden müssen (Beleg für das gekaufte Ticket, Bordkarte, …).
5.19 Abänderung der Rückreise vor Ort bei regulären Flüge oder Charterflügen (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Für jede Abänderung der Rückreise vor Ort und für einen Charterflug muss der Käufer unbedingt einen lokalen Mitarbeiter kontaktieren. Durch diese Abänderung können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Käufer zu übernehmen sind. Für reguläre Flüge muss der Käufer direkt Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen, die ihrerseits die Zahlung von Gebühren oder einer entsprechenden Tarifanpassung verlangen kann, die vom Käufer zu übernehmen sind. Bestimmte Tickets (bis auf elektronische Tickets) sind vor Ort abänderbar, wobei es hierbei auf die Verfügbarkeit der Plätze in der Tarifklasse ankommt, die auf dem Ticket angegeben ist.
5.20 Offene Rückreise bei regulären Flüge oder Charterflügen (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Für reguläre Flüge, deren Rückflugdatum offen ist, rät der Reiseorganisator dem Käufer, seine Rückreise so früh wie möglich zu buchen, denn deren Bestätigung unterliegt den Verfügbarkeiten.
5.21 Flughäfen bei regulären Flüge oder Charterflügen (Dieser Paragraf bezieht sich nicht auf Reservierung sogenannter Billigflüge)
Wenn der Ankunfts-/Abflugort über mehrere Flughäfen verfügt, kann die Transportgesellschaft sowohl den einen als auch den anderen anfliegen/von diesem starten, ohne dass dies der Grund einer Entschädigung wäre. In Paris könnte die Transportgesellschaft beispielsweise sowohl auf dem Flughafen Orly oder dem Flughafen Roissy Charles de Gaulle landen. Die Shuttle-Gebühren (Taxi, Bus, Parkplatz, usw.) sind vom Reisenden zu übernehmen.
5.22 Verschiedene Verordnungen - gilt für alle Flüge
Ein nicht in Anspruch genommener Platz auf der Hin- oder Rückreise kann nicht Gegenstand einer Rückerstattung sein. Der Reiseorganisator kann nicht für Verspätungen verantwortlich gemacht werden, auf die er keinen Einfluss hat (starker Flugverkehr, Streiks, Attentate, technische Zwischenfälle oder Anderes). Entsprechend internationalen Vereinbarungen können Umstiege nicht garantiert werden und können nicht Gegenstand für Ausgleichszahlungen sein. Ein Flug wird als Direktflug bezeichnet, wenn die gleiche Flugnummer, von Abflug bis Ankunft, beibehalten wird (auch wenn eine oder mehrere Zwischenlandung(en) auf der Flugroute vorkommen). Das Transportunternehmen behält sich im Falle von Vorkommnissen, auf die es keinen Einfluss hat oder wenn es aus technischen Gründen dazu gezwungen ist das Recht vor, die Reisenden mit einem angemessenen Transportmittel an den Zielort zu befördern, ohne dass hierfür ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt der Reiseorganisator dem Käufer dringend, keine wichtigen Verabredungen am Abreisetag sowie am Rückreisetag und dem darauf folgenden Tag zu vereinbaren.
6. Nur Unterkunft
6.1 Verantwortlichkeit
Im Rahmen des Kaufes von Unterkunftsdienstleistungen handelt der Reiseorganisator nur als Vermittler zwischen dem Hotel und dem Käufer.
Der Reiseorganisator kann nicht für Umstände verantwortlich gemacht werden, die aufgrund einer höheren Gewalt (Streiks, Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, technische Zwischenfälle, usw.) oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei oder des Dienstleisters entstehen.
Die eventuellen Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, früherer oder späterer Flug usw.), die aufgrund von solchen unvorhersehbaren Vorkommnissen entsehen können, sind vom Käufer zu übernehmen.
6.2 Reisedauer
Der Preis wird auf Basis der Übernachtungen und nicht der Aufenthaltstage berechnet. Unter einer Übernachtung versteht man den Zeitraum, in dem die Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Dieser variiert zwischen 14 und 18 Uhr am Anreisetage bis um 12 Uhr am Folgetag. Wenn aufgrund der Reisezeit die erste und/oder letzte Übernachtung verkürzt oder verlängert wird, kann weder eine Rückerstattung noch eine Entschädigung eingefordert werden. Wenn der Käufer beispielsweise sein Zimmer um 2 Uhr morgens bezieht, so werden die 10 Stunden, die er das Zimmer in Anspruch nimmt (von 2 Uhr bis 12 Uhr), als eine Übernachtung angesehen und es kann keine Entschädigung verlangt werden.
6.3 Hotelbeleg
Nach der vollständigen Bezahlung erhält der Käufer einen Hotelbeleg ("Voucher"). Der Käufer muss diesen am Tag seiner Ankunft an der Hotelrezeption vorlegen. Nur die auf diesem Hotelbeleg aufgeführten Leistungen sind im Preis der Leistung inbegriffen.
6.4 Zimmer
Die Zimmer werden zwischen 14 Uhr und 18 Uhr am Anreisetag - egal, zu welcher Uhrzeit die Ankunft stattfindet und welches Transportmittel verwendet wurde - zur Verfügung gestellt und müssen am Folgetag vor 12 Uhr verlassen werden, egal zu welcher Uhrzeit und mit welchen Mitteln der Transport stattfindet.
Einzelzimmer verfügen im Normalfall über ein Bett für eine Person. Für diese Zimmer muss häufig ein Zuschlag gezahlt werden. Doppelzimmer verfügen entweder über 2 Betten oder, in seltenen Fällen, über ein Doppelbett.
6.5 Klassifizierung
Die Angabe des Komfortniveaus, das dem Hotel zugewiesen wurde und die sich auf der Beschreibung befindet, entspricht einer Klassifizierung, die anhand von lokalen Normen des Reiselandes erstellt wurde und die sich von französischen oder deutschen Normen unterscheiden kann. Sie ist als unverbindlich zu betrachten. Der Reiseorganisator behält sich die Möglichkeit vor, aus technischen Gründen oder solchen, die aufgrund von Vorkommnissen einer höheren Gewalt oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei entstehen, das ursprünglich reservierte Hotel durch ein anderes Hotel der gleichen Kategorie zu ersetzen, das gleichartige Leistungen anbietet. Dieser Umstand kann nicht Gegenstand einer Entschädigung sein.
6.6 Aktivitäten
Bestimmte Aktivitäten, die in der Beschreibung angeboten und angegeben werden, können annulliert werden. Dies kann besonders aus wetterbedingten Gründen, aus solchen die aufgrund höherer Gewalt entstehen, bei Aufenthalten außerhalb der Hauptsaison oder wenn die erforderliche Anzahl der Teilnehmer für diese Aktivität nicht erreicht wird, vorkommen. In solch einem Fall übernimmt der Reiseorganisator keine Verantwortung.
6.7 Hoteländerung, Umlegung auf andere Hotels
Es kann passieren, dass der Dienstleister aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen ist, die genannten Hotels zu ändern, ohne dass dies eine grundlegende Auswirkung auf den Reiseverlauf hat. Soweit dies möglich ist, wird der Käufer im Vorfeld darüber informiert und er erhält einen Service, der der ursprünglich angebotenen Kategorie entspricht. Der Käufer kann in diesem Fall keine Entschädigung verlangen.
6.8 Fotos und Abbildungen
Der Reiseorganisator liefert dem Käufer Fotos und Abbildungen, damit dieser sich ein Bild von den angebotenen Leistungen machen kann. Diese Fotos und Abbildungen dienen zur Veranschaulichung der Kategorie, können jedoch keine weitere Verpflichtung für den Reiseorganisator zur Folge haben.
7. Reisepakete/Pauschalreisen
7.1 Verantwortlichkeit
Die Broschüre, der Kostenvoranschlag, das Angebot und das Programm des Reiseorganisators stellen eine vorherige Information entsprechend dem Artikel R211-7 des französischen Tourismusgesetzes dar. Infolgedessen, und wenn keine anderen Verordnungen angegeben werden, sind die Merkmale, die besonderen Bedingungen und der Preis der Reise, wie diese auf der Internetseite angegeben sind vertraglich bindend, sobald die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
Die Anzeige der Reisedetails stellt vor der Einwilligung seitens des Käufers eine vorherige Information entsprechend dem Artikel R211-7 des französischen Tourismusgesetzes dar.
Im Falle einer Vertragsabtretung ist/sind der Vertragsnehmer und/oder der Vertragsgeber im Vorfeld dazu angehalten, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Sollten diese Kosten die Beträge überschreiten, die im Verkaufsangebot und den vertraglichen Dokumenten angezeigt werden, so werden entsprechende Belegdokumente zur Verfügung gestellt.
8.2 Reisedauer
Der Preis wird auf Basis der Übernachtungen und nicht der Aufenthaltstage berechnet. Unter einer Übernachtung versteht man den Zeitraum, in dem die Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Dieser variiert zwischen 14 und 18 Uhr am Anreisetage bis um 12 Uhr am Folgetag. Wenn aufgrund der Reisezeit die erste und/oder letzte Übernachtung verkürzt oder verlängert wird, kann weder eine Rückerstattung noch eine Entschädigung eingefordert werden. Wenn der Käufer beispielsweise sein Zimmer um 2 Uhr morgens bezieht, so werden die 10 Stunden, in denen er das Zimmer in Anspruch nimmt (von 2 Uhr bis 12 Uhr), als eine Übernachtung angesehen und es kann keine Entschädigung verlangt werden.
8.3 Zimmer
Die Zimmer werden zwischen 14 Uhr und 18 Uhr am Anreisetag - egal, zu welcher Uhrzeit die Ankunft stattfindet und welches Transportmittel verwendet wurde - zur Verfügung gestellt und müssen am Folgetag vor 12 Uhr verlassen werden, egal zu welcher Uhrzeit und mit welchen Mitteln der Transport stattfindet. Einzelzimmer verfügen im Normalfall über ein Bett für eine Person. Für diese Zimmer muss häufig ein Zuschlag gezahlt werden. Doppelzimmer verfügen entweder über 2 Betten oder, in seltenen Fällen, über ein Doppelbett.
8.4 Klassifizierung
Die Angabe des Komfortniveaus, das dem Hotel zugeschrieben wurde und die sich auf der Beschreibung befindet entspricht einer Klassifizierung, die anhand von lokalen Normen des Reiselandes erstellt wurde und die sich von Normen des Landes, in dem die Buchung vorgenommen wurde, unterschieden kann. Sie ist als unverbindlich zu betrachten. Der Reiseorganisator behält sich die Möglichkeit vor, aus technischen Gründen oder solchen, die aufgrund von Vorkommnissen einer höheren Gewalt oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei entstehen, das ursprünglich reservierte Hotel durch ein anderes Hotel der gleichen Kategorie zu ersetzen, das gleichartige Leistungen anbietet. Dieser Umstand kann nicht Gegenstand einer Entschädigung sein.
8.5 Aktivitäten
Es kann vorkommen, dass bestimmte Leistungen, die in der Beschreibung angeboten und angegeben werden nicht stattfinden. Dies kann besonders aus wetterbedingten Gründen, aus solchen die aufgrund höherer Gewalt entstehen, bei Aufenthalten außerhalb der Hauptsaison oder wenn die erforderliche Anzahl der Teilnehmer für diese Aktivität nicht erreicht wird, vorkommen. In solch einem Fall übernimmt der Reiseorganisator keine Verantwortung.
8.6 Hoteländerung, Umlegung auf andere Hotels
Es kann passieren, dass der Dienstleister aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen ist, die genannten Hotels zu ändern, ohne dass dies eine grundlegende Auswirkung auf den Reiseverlauf hat. Soweit dies möglich ist, wird der Käufer im Vorfeld darüber informiert und er erhält einen Service, der der ursprünglich angebotenen Kategorie entspricht. Der Käufer kann in diesem Fall keine Entschädigung verlangen.
8.7 Bahntransport
Wenn das Reisepaket/die Pauschalreise einen Bahntransport beinhaltet, so unterliegt die Verwendung der Reisetickets den besonderen Gültigkeitsbedingungen, die auf dem Fahrschein angegeben sind. Ohne die Zustimmung des Reiseorganisators kann keine Abänderung der Reisestrecke oder Reisedauer vorgenommen werden. Für die entstehenden Kosten einer Abänderung, die von dem Käufer ausgeht oder eine höhere Gewalt als Ursache hat, muss der Käufer aufkommen. Kinder, die aufgrund ihres Alters von einer Ermäßigung profitieren, müssen ihr Alter belegen können. Der Käufer muss im Besitz der Reisedokumente sein, die belegen, dass der Transport im Rahmen eines Reisepaketes/Pauschalreise stattfindet (Gesamtrechnung, Unterkunftsbeleg, …). Das Reisepaket/Pauschalreise für Zugreisen bezieht sich auf alle TGVs in der normalen Klasse und nur begrenzt auf TGVs gehobener Klasse. In bestimmten Zügen ist die Reservierung eines Sitz- oder Liegeplatzes obligatorisch, sowie eventuelle Zuschläge für bezeichnete Züge. Der Reiseorganisator übernimmt keine Verantwortung für Veränderungen bezüglich der Fahrzeiten, Fahrtstrecken oder des Bahnhofs, wenn diese aus Gründen wie den folgenden entstehen: Streiks, technische Vorfälle oder Unwetter. In jedem Fall ist die Verantwortung des Transportunternehmens begrenzt, so wie dies in den internationalen Vereinbarungen für den Zugverkehr festgelegt ist.
8.8 Reisedokumente
Nach der vollständigen Bezahlung werden dem Käufer die Reisedokumente zukommen gelassen, die Folgendes beinhalten: 1) die Reisetickets (Flughafeneinberufung für einen Charterflug, Flugticket für einen regulären Flug und ein Zugticket für eine Bahnreise) und 2) ein Beleg ("Voucher") für die Leistung, die nichts mit dem Transport zu tun hat. Nur die auf diesem Beleg aufgeführten Leistungen sind im Preis der Leistung inbegriffen.
Wenn sich der Käufer für eine Übergabe der Flugtickets am Flughafen entschieden hat, wird ihm eine Einberufung per E-Mail zugesendet, sobald der Zahlungseingang bestätigt wurde. Er muss diese Einberufung unbedingt mit sich führen, wenn er sich am Schalter des Flughafens einfindet, um die Tickets zu erhalten. Sollte der Käufer die Einberufung nicht per E-Mail erhalten, muss er die Reiseagentur oder den Organisator vor der Abreise unbedingt kontaktieren.
8.9 Fotos und Abbildungen
Der Reiseorganisator tut sein Möglichstes, um dem Käufer Fotos und Abbildungen zu liefern, damit dieser sich ein Bild von den angebotenen Leistungen machen kann. Diese Fotos und Abbildungen dienen zur Veranschaulichung der Kategorie, können jedoch keine weitere Verpflichtung für den Reiseorganisator nach sich ziehen.
8.10 Vertragsabtretung
Der Käufer kann seinen Vertrag (bis auf Versicherungsverträge) an einen Dritten abtreten, solange dies keine weiteren Auswirkungen hat und unter der Bedingung, dass der Reiseorganisator darüber spätestens 7 Tage vor Beginn der Reise per Einschreiben informiert wird. Hierbei müssen die genauen Namen und Adressen des oder der Abtretenden und des oder der Übernehmenden angegeben werden und es muss belegt werden, das der/die Übernehmende(n) die gleichen Bedingungen erfüllt wie der/die Abtretende(n) (dies gilt besonders für Kinder, die sich in der gleichen Altersstufe befinden müssen). Die Vertragsabtretung bringt folgende Kosten mit sich, die vom Käufer zu übernehmen sind:
Bis zu 30 Tage vor der Abreise
30€ pro Person
Zwischen 29 und 15 Tage vor Abreise
58€ pro Person
Zwischen 14 und 7 Tage vor der Abreise
153€ pro Person
Achtung: Für bestimmte Fluggesellschaften und bestimmte Tarife tritt der Vertrag bei Registrierung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist der Vertrag nicht mehr abtretbar.
8.11 Verschiedene Verordnungen
In bestimmten Ländern und aufgrund der dort geltenden Gesetze darf sich ein Paar nur dann ein Zimmer teilen, wenn es verheiratet ist und mindestens eine Person Staatsbürger des Urlaubslandes ist. Diese Verordnungen gelten insbesondere in Marokko und der Türkei. Staatsbürger anderer Länder müssen sich vor Ihrer Registrierung bei den zuständigen Behörden des Ziellandes oder der Zielländer informieren sowie bei denen des Transitlandes oder der Transitländer und müssen Ihre Nationalität als Kommentar während der Reservierung angeben.
9. Recht auf Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern und deren Durchführung
9.1. Recht auf eine Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern
Entsprechend den Verordnungen des Artikels L. 121-18, II des französischen Verbraucherschutzgesetzes, ist die Versendung per E-Mail ein Kommunikationsmittel, auf das keine zusätzlichen Steuern erhoben werden und das dafür verwendet werden kann, die Ausführung einer Bestellung durchzuführen, wie dies im Artikel 1.4 der besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben ist.
9.2 Weiterer Fortgang der Bestellung
Wie in Artikel L.121-18, III des französischen Verbraucherschutzgesetzes beschrieben, erstreckt sich der Fortgang der Bestellung vom Versenden der Bestätigungs-Mail der Bestellung bis hin zum Erhalt der nötigen Dokumente seitens des Kunden, um die Leistungen der Bestellung in Anspruch nehmen zu können (elektronisches Ticket, Hotelbelege, …).
10. Reklamation und Garantie
Wie in Artikel L.121-19, III des französischen Verbraucherschutzgesetzes vorgesehen bezeichnet die Garantie die Weiterverfolgung, die vom Service durchgeführt wird, der sich mit den Abläufen nach der Reise beschäftigt, sobald die Leistung ausgeführt wurde. Entsprechend den Vorgehensweisen der Mitarbeiter des Reiseorganisators und der Aussteller muss jede Reklamation per E-Mail an GO VOLO übermittelt werden, und zwar an die Adresse information@govolo.de, wobei alle belegenden Dokumente mitgesendet werden müssen. Die Zustellung dieser Reklamation muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückreise erfolgen. Die Bearbeitungsdauer von Reklamationen hängt von den Antworten der Leistungsträger ab. Um eine schnelle und wirksame Bearbeitung der Anfrage durchführen zu können, müssen alle nötigen belegenden Dokumente übermittelt werden.
11. Versicherungen
In denen vom Reiseorganisator angebotenen Preise sind keine Versicherungen enthalten. Der Reisorganisator empfiehlt dem Käufer daher, den Versicherungsvertrag abzuschließen, der von der Européenne d'Assurances N°79.05.201 angeboten wird, und der die Folgen einer Annullierung oder Abänderung der Reise (dieser Vertrag kann nur während Ihrer Reservierung abgeschlossen werden), einer Flugverspätung sowie bestimmte Risiken, insbesondere die Kosten einer Rückführung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, abdeckt und die Gepäckstücke versichert (dieser Vertrag kann bis zum Vortag der Abreise abgeschlossen werden). Außerdem kann der Versicherungsvertrag Nr. 7905331, der ebenfalls von der Européenne d'Assurances angeboten wird, abgeschlossen werden, der einen Leistungsausfall seitens der Fluggesellschaft abdeckt.
Die Risiken, die von diesen Versicherungen abgedeckt werden, die Kosten, die Beträge der Versicherungen, die Ausnahmen und die Rückerstattungsmodalitäten sind im Versicherungsvertrag angegeben. Der Käufer sollte den Vertrag vor dem Abschluss sorgfältig durchlesen. Der Käufer kann ihn auf der Webseite lesen und ausdrucken.
12. Annullierungs- und Abänderungsgebühren
Die Annullierung oder Abänderung Ihrer Reservierung bringt Kosten mit sich, die sich wie folgt erstellen:
Charterflug; Reisepaket/Pauschalreise vor Ausstellung des Reisetickets
Bis zu mehr als 30 Tage vor Abreise 10% des Gesamtbetrages*
+ 30€ Bearbeitungskosten pro Passagier
Zwischen 30 und 21 Tage vor Abreise 25 % des Gesamtbetrages*
+ 30€ Bearbeitungskosten pro Passagier
Zwischen 20 und 8 Tage vor Abreise 50 % des Gesamtbetrages*
+ 30€ Bearbeitungskosten pro Passagier
Zwischen 7 und 2 Tage vor Abreise 75 % des Gesamtbetrages*
+ 30€ Bearbeitungskosten pro Passagier
Weniger als 2 Tage vor Abreise
100 % des Gesamtbetrages inkl. aller Steuern**
Reisepaket/Pauschalreise nach Ausstellung des Reisetickets; Charterflug zum Tarif "Extra-Light"
Bis zu 2 Tage vor der Abreise
90 % des Gesamtbetrages* + 30€ Bearbeitungskosten pro Passagier
Weniger als 2 Tage vor Abreise
100 % des Gesamtbetrages* inkl. Aller Steuern**
Reguläre Flüge:
Vor Ausstellung des Tickets
10% + 30 € Bearbeitungskosten pro Passagier
Nach Ausstellung des Tickets
100 % des Gesamtbetrages inkl. aller Steuern**
Im Falle einer ausbleibenden Rückgabe des Tickets
100 % des Gesamtbetrages inkl. aller Steuern**
Nur Unterkunft:
Nach der Reservierung
90%
Im Falle des Nichteinfindens im Hotel
100%
Billigflüge
Ab der Reservierung
100% *** der Kosten
* ohne Steuern, Reservierungskosten und Versicherung(en)
** Rückerstattungsanfrage für bestimmte Steuern (nur möglich bei 100% der Kosten):
1/ Geben Sie das/die Ticket(s) an GOVOLO zurück, zusammen mit einer schriftlichen Rückerstattungsanfrage.
2/ Bearbeitungszeitraum der Fluggesellschaft: Ungefähr 2 bis 3 Monate.
3/ Rückerstattung von GOVOLO des von der Fluggesellschaft erhaltenen Betrages, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Ticket.
*** In bestimmten Fällen können die Annullierungskosten geringer als die Gesamtkosten der Reservierung sein. Der Reiseorganisator empfiehlt dem Käufer sich mit dem Flugunternehmen in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen bezüglich der Annullierung eines Flugtickets zu erfahren.
Achtung: Bestimmte Fluggesellschaften zahlen die Steuern von teilweise verwendeten Flugtickets nicht zurück.
Es kann weder eine Rückerstattung, noch eine Rechnung über die Annullierungsgebühren erhalten werden, wenn das Ticket/die Tickets nicht im Besitz von GOVOLO sind.
In jedem Fall übersteigt der Betrag der Annullierungsgebühren + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Passagier nicht den Gesamtbetrag inkl. aller Steuern der Reservierung.
Im Fall einer Annullierung oder Abänderung durch den Käufer, und nach Abzug der gegenüber dem Reiseorganisator geschuldeten Beträge (Steuern, Annullierungs-/Abänderungsgebühren, Reservierungsgebühren und Versicherungen) führt der Reiseorganisator in einem angemessenen Zeitraum die Rückerstattung aller von dem Käufer gezahlten Beträge an Letzteren aus.
Egal aus welchem Grund die Annullierung oder Abänderung Ihrer Bestellung erfolgt, müssen Sie dennoch die Zahlungen durchführen, die Sie dem Reiseorganisator gegenüber schuldig sind.
Achtung: Im Falle einer Annullierung werden keine abgeschlossenen Versicherungen zurückerstattet und eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro pro Person muss gezahlt werden.
Je nach Geschäftsbedingungen der unterschiedlichen Transportunternehmen und je nach Art der abgeschlossenen Reservierung (nicht abänderbares/rückerstattbares Ticket, Ausstellungsfristen des Tickets …), kann für manche Tickets keine wie oben beschriebene Rückerstattung durchgeführt werden. Der Käufer sollte die Bedingungen bezüglich einer Annullierung, Abänderung und Ausstellung, die dem reservierten Ticket entsprechen, gründlich überprüfen.
Für reguläre Flüge müssen alle Abrisscoupons verwendet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat die Fluggesellschaft das Recht eine Tarifanpassung zu verlangen oder die Plätze zu annullieren.
13. Abwesenheit des Widerspruchsrechtes
In Anwendung des Artikels L. 121-20-4, 2° des französischen Verbraucherschutzgesetzes ist das Widerspruchrecht, das für den Fernverkauf gilt, nicht auf Verträge anzuwenden, die Unterkunfts-, Transport-, Verpflegungs- und Freizeitdienstleistungen zum Gegenstand haben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum stattfinden.
14. Datenschutz
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 78-17 (Datenschutzgesetz) wird der Käufer darüber informiert, dass seine Bestellung computer- und namensbasiert verarbeitet wird. Diese Informationen geben dem Reiseorganisator sowie seinen Leistungserbringern die Möglichkeit, die Bestellung zu bearbeiten und auszuführen. Die Seite wurde ordnungsgemäß bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, CNIL) unter der Nummer 1295904 angemeldet. Das Recht auf Zugang und Berichtigung, das vom Gesetz garantiert wird, wird beim Reiseorganisator, 14 rue de Cléry, 75002 Paris, Frankreich ausgeübt. Dieses Recht kann der Antragsteller per Post in Anspruch nehmen, wobei ein Identitätsbeleg mitgesendet werden muss.
Um, im Rahmen der Erfassung persönlicher Daten, gegen Betrugsversuche mittels Bankkarten vorzugehen und entsprechend des französischen Datenschutzgesetzes (loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978, hat der Käufer jederzeit das Recht auf den Zugriff, die Berichtigung und den Widerspruch bezüglich seiner persönlichen Daten. Er muss zu diesem Zweck an die folgende Adresse schreiben: FIA-NET - Service Informatique et Libertés - Traitements n°773061 et n°1080905 - 15 Rue du Faubourg Montmartre, 75009 PARIS, Frankreich. Ein Identitätsbeleg ist beizulegen.
15. Verschiedene Verordnungen
Die Tatsache, dass sich der Reiseorganisator in einem bestimmten Moment nicht auf eine der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen bezieht, heißt nicht, dass er sich nicht zukünftig auf irgendeine der vorliegenden Vorschriften beziehen kann.
In dem Fall, dass eine der Verordnungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder ungültig erklärt wird, so wird diese Verordnung als nicht niedergeschrieben betrachtet, ohne dass dies die Gültigkeit der anderen Verordnungen beeinträchtigt, außer wenn die als nichtig oder ungültig erklärte Verordnung dafür bestimmend oder grundsätzlich war. In diesem Fall handeln die Parteien einen Ersatz aus, der der wirtschaftlichen Auswirkung der vorherigen Verordnung gleichkommt.
Der Reiseorganisator kann nicht für Umstände verantwortlich gemacht werden, die aufgrund einer höheren Gewalt (insbesondere Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen, Störungen des Telekommunikationsnetzes usw.) oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei oder aufgrund eines Fehlverhaltens seitens des Käufers (Einfinden nach dem Zeitpunkt der Flughafeneinberufung am Flughafen, fehlende Polizei-, Gesundheits- oder Zollformalitäten, Nichteinfinden beim Check-In, …) entstehen.
Der Käufer muss also alle finanziellen Folgen, die aufgrund eines Auftretens einer höheren Gewalt entstehen, die Auswirkungen auf die Ausführung der Verantwortlichkeiten des Reiseorganisators hat, übernehmen.
16. Anwendbares Recht
Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Streitfälle bezüglich ihrer Interpretation oder Ausführung sind der französischen Gerichtsbarkeit unterstellt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Entsprechend den Artikeln L211-8 und L211-18 des französischen Tourismusgesetzes sind die Verordnungen der Artikel R211-5 bis R211-13 des französischen Tourismusgesetzes, die der untenstehende Text wiedergibt, nicht für Reservierungsvorgänge oder den Verkauf von Reisetickets anwendbar, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise stattfinden.
Die elektronische Broschüre, der Kostenvoranschlag, das Angebot und das Programm des Reiseorganisators stellen eine vorherige Information entsprechend dem Artikel R211-7 des französischen Tourismusgesetzes dar. Infolgedessen, und wenn keine anderen Verordnungen angegeben werden, sind die Merkmale, die besonderen Bedingungen und der Preis der Reise, wie diese auf der Internetseite angegeben sind vertraglich bindend, sobald die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
Die Anzeige der Reisedetails stellt vor der Einwilligung seitens des Käufers eine vorherige Information entsprechend dem Artikel R211-7 des französischen Tourismusgesetzes dar.
Im Falle einer Vertragsabtretung ist/sind der Vertragsnehmer und/oder der Vertragsgeber im Vorfeld dazu angehalten, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Sollten diese Kosten die Beträge überschreiten, die im Verkaufsangebot und den vertraglichen Dokumenten angezeigt werden, so müssen Belegdokumente zur Verfügung gestellt werden.
Auszug aus dem französischen Tourismusgesetz
Artikel R211-5
Unter Vorbehalt der im zweiten Absatz (a und b) des Artikels L.211-8 beschriebenen Ausnahmen veranlasst jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen die Aushändigung entsprechender Dokumente, die den Vorschriften des vorliegenden Textes entsprechen.
Im Falle eines Verkaufs von Reisetickets für den Lufttransport oder für Linienflüge, die nicht mit anderen Leistungen verbunden sind, so händigt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Reisetickets für alle vom Transportunternehmen ausgestellten Reisestrecken unter dessen Verantwortung aus. Im Falle eines Bedarfstransportes müssen der Name und die Adresse des Transportunternehmens, für das die Tickets ausgestellt wurden erwähnt werden.
Die gesonderte Fakturierung verschiedener Elemente einer Tourismuspauschale enthebt den Verkäufer nicht den Verantwortlichkeiten, die ihm im vorliegenden Text zugewiesen werden.
Artikel R211-6
Vor Abschluss des Vertrages und auf Basis einer schriftlichen Mitteilung, in der seine Adresse, sein Firmenname und die behördliche Genehmigung der Ausführung seiner Tätigkeit angegeben sind, muss der Verkäufer dem Käufer Informationen über den Preis, die Daten und andere Elemente, die für die angebotenen Reise- oder Aufenthaltsleistungen grundlegend sind zukommen lassen, so wie:
1) Das Reiseziel, die Mittel, die Merkmale und Kategorien der verwendeten Transportmittel;
2) Die Art der Unterkunft, dessen Lage, Komfortklasse und die wichtigsten Merkmale, seine Genehmigung und touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Vorgehensweisen des Reiselandes;
3) Die Leistungen bezüglich der Verpflegung;
4) Die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
5) Die behördlichen und Gesundheitsformalitäten, die vor allem im Falle einer Grenzüberschreitung zu erfüllen sind, sowie die entsprechenden zeitlich einzuhaltenden Fristen;
6) Besichtigungen, Exkursionen und andere Leistungen, die in der Pauschalreise inbegriffen oder eventuell mit einem Aufpreis verfügbar sind;
7) Die Mindest- oder Maximalgröße der Gruppe, die notwendig ist, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen sowie, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, das Datum, an dem der Verbraucher spätestens über die Annullierung der Reise oder des Aufenthaltes benachrichtigt wird; dieses Datum darf nicht innerhalb der letzten 20 Tage vor der Abreise liegen;
8) Der Betrag oder der Prozentsatz des Preises, der zum Abschluss des Vertrages als Vorauszahlung geleistet werden muss, sowie die Zahlungstermine;
9) Die Modalitäten für eine Preisveränderung wie sie im Vertrag und unter Anwendung des Artikels R.211-10 vorgesehen sind;
10) Die vertraglichen Annullierungsbedingungen;
11) Die Annullierungsbedingungen, wie sie in den folgenden Artikeln R.111-11, R.211-12, und R.211-13 beschreiben sind;
12) Genauere Angaben zu den abgedeckten Risiken und der Betrag, der sich im Rahmen eines Versicherungsvertrages auf die abgeschlossenen Garantien bezieht, die von der Berufshaftpflichtversicherung der Reiseagenturen und der Haftpflichtversicherung der Vereine, gemeinnützigen Organisationen und lokalen Tourismusinstitutionen abgedeckt werden;
13) Die Information über die Möglichkeit einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Folgen in bestimmten Annullierungsfällen abdeckt oder einen Vertrag für Hilfeleistungen in bestimmten Risikofällen, insbesondere für eine Rückführungshilfe im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit.
14) Wenn der Vertrag Flugtransportleistungen beinhaltet, gelten die Informationen, die für jede Teilstrecke des Fluges in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehen sind.
Artikel R211-7
Die im Vorfeld gelieferten Informationen sind für den Verkäufer bindend, außer wenn er ausdrücklich sein Recht betont hat, bestimmte Elemente im Nachhinein ändern zu können. Der Verkäufer muss in diesem Fall eindeutig beschreiben, aus welchem Grund diese Veränderung stattfinden kann und welche Elemente davon betroffen sind.
In jedem Fall müssen die Veränderungen der zuvor gelieferten Informationen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss schriftlich zukommen gelassen werden.
Artikel R211-8
Der zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich festgehalten werden, zweifach angefertigt werden, wobei der Käufer ein Exemplar erhält, und von beiden Parteien unterschrieben werden. Er muss die folgenden Klauseln beinhalten:
1) Den Namen und die Adresse des Verkäufers sowie von dessen Garantiegeber und Versicherer und den Namen und die Adresse des Reiseorganisators;
2) Das Reiseziel oder die Reiseziele und, im Falle eines zeitlich aufgeteilten Aufenthaltes, die verschiedenen Zeiträume und Daten;
3) Die Mittel, die Merkmale und Kategorien der verwendeten Transportmittel, die Daten, Uhrzeiten und Orte der Hin- und Rückreise;
4) Die Art der Unterkunft, dessen Lage, Komfortklasse und die wichtigsten Merkmale, seine touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Vorgehensweisen des Reiselandes;
5) Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Essen;
6) Die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
7) Die Besichtigungen, die Exkursionen und andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthaltes inbegriffen sind,
8) Der Gesamtpreis der berechneten Leistungen sowie die Angabe möglicher Änderungen dieser Berechnung, entsprechend den Vorschriften des hier folgenden Artikel R211-10;
9) Falls vorhanden, die Angabe der Gebühren oder Steuern, die mit bestimmten Leistungen in Zusammenhang stehen, wie Steuern für Landung, Check-In, Auschecken, Flughafensteuern, Hafensteuern, Aufenthaltssteuern, wenn diese nicht im Preis der gelieferten Leistung inbegriffen sind;
10) Der Zeitplan und die Modalitäten für die Zahlung des Preises; in jedem Fall kann die letzte Zahlung des Käufers nicht weniger als 30p . 100 des Reise- oder Aufenthaltspreises betragen und muss bei der Aushändigung der Dokumente, mit denen die Reise oder der Aufenthalt durchgeführt werden können, erfolgen;
11) Die besonderen Bedingungen, die von dem Käufer angefragt und vom Verkäufer akzeptiert wurden;
12) Die Modalitäten, nach denen der Käufer den Verkäufer im Rahmen einer Reklamation für die fehlende oder mangelnde Ausführung des Vertrages belangen kann. Diese Reklamation muss in einem schnellstmöglichen Zeitraum per Einschreiben dem Verkäufer zukommen gelassen werden und eventuell müssen der Reiseorganisator oder der Erbringer der betroffenen Dienstleistungen schriftlich benachrichtigt werden.
13) Das Datum, an dem der Verkäufer den Käufer spätestens über die Annullierung der Reise oder des Aufenthaltes informieren muss, falls die Reise oder der Aufenthalt an die Bedingung einer Mindestteilnehmerzahl geknüpft ist, wie dies in der Verordnung 7 des oben erwähnten Artikels R211-6 beschrieben ist;
14) Die vertraglichen Annullierungsbedingungen;
15) Die Annullierungsbedingungen, wie sie in den folgenden Artikeln R211-11, R211-12, und R211-13 beschrieben sind;
16) Genauere Angaben zu den abgedeckten Risiken und der Betrag, der sich im Rahmen eines Versicherungsvertrages auf die abgeschlossenen Garantien bezieht, die von der Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers abgedeckt werden;
17) Angaben bezüglich des Versicherungsvertrages, der vom Käufer abgeschlossen wurde (Versicherungsnummer und Versicherer) und der die Folgen in bestimmten Annullierungsfällen abdeckt, sowie Angaben zum Vertrag für Hilfeleistungen in bestimmten Risikofällen, insbesondere für eine Rückführungshilfe im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument aushändigen, in dem die Risiken beschrieben sind, die abgedeckt werden und die Risiken, die nicht abgedeckt werden;
18) Das Datum an, dem der Verkäufer spätestens über eine Vertragsabtretung seitens des Käufers informiert werden muss;
19) Die Verpflichtung dem Verkäufer schriftlich und spätestens 10 Tage vor Abreise die folgenden Informationen zukommen zu lassen:
a) den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der lokalen Vertretung des Verkäufers oder, falls dies nicht möglich sein sollte, die Namen, Adressen und Telefonnummern der lokalen Stellen, die dem Verbraucher bei Problemen behilflich sein können oder, falls dies nicht möglich sein sollte, eine Notfallnummer über die der Verkäufer kontaktiert werden kann;
b) Bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland, eine Telefonnummer und eine Adresse, über die ein direkter Kontakt zu dem Kind oder der verantwortlichen Betreuungsperson vor Ort hergestellt werden kann.
20) Die Aufkündigungs- und Rückerstattungsklausel ohne Zuschläge zu den vom Käufer gezahlten Beträgen im Falle der Nichtbeachtung der Verpflichtung der im 14° des Artikels R. 211-6 vorgesehenen Information.
Artikel R211-9
Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Vertragsnehmer abtreten, der die gleichen Bedingungen wie der Käufer erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange der Vertrag noch keine Wirkung hatte.
Wenn keine andere Vereinbarung zugunsten des Abtretenden vorliegt, muss dieser den Verkäufer per Einschreiben über seine Entscheidung informieren und zwar spätestens sieben Tage vor Reisebeginn.
Sollte es sich um eine Kreuzfahrt handeln, beträgt dieser Zeitraum fünfzehn Tage.
Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung des Verkäufers.
Artikel R211-10
Wenn der Vertrag ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Preisänderung, im Rahmen der Bedingungen des Artikels L.211-13 hinweist, so muss er die genauen Modalitäten der Berechnung der Preisveränderungen beschreiben, egal ob es sich um einen Preisnachlass oder eine Preiserhöhung handelt. Dies gilt insbesondere für die Transportkosten und die damit zusammenhängenden Steuern, die Währung(en), die Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthaltes haben kann/können, der Bestandteil des Preises, der von der Abänderung betroffen ist, der Kurs der Währung(en), der aus Referenzgründen verwendet wurde, um den Preis zu erstellen, der sich auf dem Vertrag befindet.
Artikel R211-11
Wenn vor der Abreise des Käufers der Verkäufer sich gezwungen sehen sollte, eine Abänderung einer der grundlegenden Elemente des Vertrages vorzunehmen (wie beispielsweise eine starke Preiserhöhung), kann der Käufer, ohne dass er damit den Entschädigungen für eventuell erlittene Schäden vorgreift und nachdem er vom Verkäufer informiert wurde per Einschreiben:
- entweder seinen Vertrag kündigen und eine sofortige Rückerstattung der gesamten bezahlten Beträge ohne Abzug eines Bußgeldes erhalten;
- oder die Abänderung oder Ersatzreise, die vom Verkäufer vorgeschlagen wird, akzeptieren; ein Zusatzvertrag, der die Veränderungen erläutert wird, dann von beiden Parteien unterschrieben. Jeder Preisnachlass wird von dem Betrag abgezogen, den der Käufer dem Verkäufer eventuell noch schuldet und wenn eine komplette Zahlung durch den Käufer bereits durchgeführt wurde, und der gezahlte Betrag den Preis der veränderten Leistung übersteigt, so muss dem Käufer die entsprechende Differenz vor der Abreise zurückerstattet werden.
Artikel R211-12
Wenn in dem in Artikel L.211-15 beschriebenen Fall der Verkäufer vor Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt annulliert, so muss er den Käufer per Einschreiben darüber informieren; der Käufer, ohne dass er damit den Entschädigungen für eventuell erlittene Schäden vorgreift, erhält dann alle gezahlten Beträge, ohne Abzug eines Bußgeldes, zurück; der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Höhe des Bußgeldes entspricht, das er hätte zahlen müssen, wenn er eine Annullierung zu diesem Zeitpunkt durchgeführt hätte.
Die Verordnungen des vorliegenden Artikels stellen in keinem Fall ein Hindernis für den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung dar, in der der Käufer die Ersatzreise oder den Ersatzaufenthalt, die/der vom Verkäufer vorgeschlagen wird, akzeptiert.
Artikel R211-13
Wenn es für den Verkäufer, nach Abreise des Käufers, unmöglich sein sollte einen ausschlaggebenden Teil der im Vertrag beschriebenen Leistungen, die einen wesentlichen Bestandteil des vom Käufer gezahlten Preises darstellen, zu erbringen, so muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Vorschriften befolgen, ohne dass er damit den Entschädigungen für eventuell erlittene Schäden vorgreift:
- entweder muss er Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen vorschlagen und eventuell dabei entstehende zusätzliche Kosten selbst übernehmen und, wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen einen geringeren Wert haben, so muss der Verkäufer dem Käufer die anfallende Preisdifferenz zurückerstatten;
- oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder wenn diese vom Käufer aus verständlichen Gründen abgelehnt wird, muss er dem Käufer ohne Aufpreis Reisetickets zur Verfügung stellen, um dessen Rückreise unter gleichwertigen Bedingungen zum Abreiseort oder zu einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort zu gewährleisten.
Artikel R211-14-1
Der Käufer kann sich nach der Erbringung der Leistung nicht auf das Vorrecht der Klausel unter 20° des Artikels R211-8 beziehen,
RECHTLICHE INFORMATIONEN:
GO VOLO 14 rue de Cléry CS 50222 - 75060 Paris Cedex 02 - Frankreich
Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form (117.500.000 Euro)
NAF 633 Z LIC 075 07 0063 RCS Paris 491 249 553 HISCOX
Vertrag Nr. HA RCP0082196 Garantie APS - Zugelassen von der IATA - Mitglied der Snav
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